TYPO3 unterstützt Barrierefreiheit

Barrierefreiheit von Internetseiten ist wichtig, um Menschen mit Behinderung den Zugriff auf das Internetangebot zu ermöglichen. Realisiert wird die barrierefreiheit durch technische Erweiterungen in der Programmierung, die beispielsweise

  • die Darstellung (zb. Schriftgröße) personalisierbar macht,
  • eine Bedienung der Seiten ohne Maus ermöglicht oder
  • Bilder um eine Bildbeschreibung erweitert.

Besonders im Umfeld von öffentlichen Einrichtungen ist die barrierefreiheit des Internetangebots zwingend notwendig und vorgeschrieben. Anlass ist der Grundsatz der Gleichberechtigung.

Für Bundesbehörden gilt seit Mai 2002 das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG). Landesbehörden regeln in Landes-Gleichstellungsgesetzen den Sachverhalt entsprechend der Bundesvorgabe.